„Erschließung Freisenbrock IV“ – Änderungsantrag zum Antrag der CDU vom 25.2.2021

Laer, 02.03.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Bündnisgrünen Ratsfraktion bitten wir Sie darum, im Vorfeld des nächsten Bau- und Umweltausschuss zu klären, was eine Machbarkeitsstudie wie von der CDU gefordert, kosten würde. Zudem wäre es für die Beratungen von Wichtigkeit, zu wissen, wann ein beauftragtes Büro damit beginnen könnte und wie lange eine solche Studie dauern würde.

Des Weiteren bitten wir um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung unseres nachfolgenden Änderungsantrags zur Vorlage im Bau- und Umweltausschuss und Rat.

Antrag:

Der Antrag der CDU vom 25.02.2021 zum Thema „Erschließung Freisenbrock IV“ soll um die folgenden Punkte verändert bzw. ergänzt werden:

Der Bürgermeister wird beauftragt,

  1. Ein externes, unabhängiges Planungsbüro mit einer Machbarkeitsstudie für eine Umgehungsstraße im Süden der Gemeinde, als Verbindung zwischen der „Bültstiege“ und der Holthauser Straße“/ L 550 zu beauftragen.
  2. Alle bisherigen Planungsunterlagen incl. der zur Erschließung der Baugebiete Freisenbrock IV und V diskutierten Verkehrsplanung und des Verkehrskonzeptes der Gemeinde werden dem Büro zur Verfügung gestellt.
  3. Es soll auch aufgelistet werden, in welchem zeitlichen und finanziellem Umfang weitere Gutachten im Falle eines Straßenneubaues erstellt werden müssten. (z.B. Artenschutzgutachten, Fortschreibung Verkehrsgutachten usw.)
  4. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden seitens des beauftragten Büros den bisherigen Planungen und Beschlüssen der Gemeinde zur Erschließung der Baugebiete Freisenbrock IV und V als eine Entscheidungsgrundlage gegenübergestellt.
  5. Beide Planungsergebnisse werden zusätzlich entsprechend der Beschlussfassung zur Sachdarstellung 63/ 2019 des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 30.10.2019 und des Rates vom 04.12.2019 („Klimawohlstand“) einander gegenübergestellt und auf ihre Auswirkungen auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit untersucht. Erst danach kann eine Entscheidung für eine der beiden Planungen getroffen werden.
  6. Alle weiteren Planungen für die Erschließung der Baugebiete Freisenbrock IV und V, des Lageplanes der Baugrundstücke und der ursprünglich beabsichtigten Erschließung über die Straße „Freisenbrock“ ruhen bis zur Vorlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie.

Begründung:

Um eine neutrale Beurteilung der Situation erreichen zu können, halten wir es für unerlässlich, ein externes Büro zu beauftragen. In den letzten Jahren wurden gerade was die Verkehrsführung angeht, bereits konkrete Überlegungen und Planungen angedacht. Die Erschließung der Baugebiete Freisenbrock IV und V hängt unmittelbar mit der verkehrlichen Gesamtsituation im Süden der Gemeinde zusammen. Den bisherigen Überlegungen liegen die Erkenntnisse aus dem fortgeschriebenen Verkehrskonzept zu Grunde. Wohlwissend, dass die Straße „Freisenbrock“

auf den Laien so wirkt, als könne sie keinen weiteren Verkehr mehr aufnehmen, so sagen die Fachleute, dass sie nachweislich noch lange nicht an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen ist.

Eine Abwägung beider Entwürfe vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Auswirkungen auf Klima und Nachhaltigkeit ist unerlässlich. Die von der Fraktion der CDU vorgeschlagene Straßenführung verläuft durch ein

Landschaftsschutzgebiet, über einen Spielplatz und ein Biotop. Neben den Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind zwingend auch die Finanzen der sich immer noch im Haushaltssicherungsplan befindenden Gemeinde in den Blick zu nehmen. Weder der Entwurf der CDU noch die bisherige Erschließungsplanung können durch die Erschließungsbeiträge vollumfänglich finanziert werden. Auch sind keine Gelder von Kreis oder Land zu erwarten, da die Straße keine überörtliche Bedeutung haben.

Um Kosten für später möglicherweise hinfällige Planungen zu vermeiden, müssen alle weiteren Aktivitäten zur weiteren Planung der Baugebiete ruhen. Je nachdem, welches Konzept am Ende zum Tragen kommt, wird es grundlegende Auswirkungen auf die Flächenaufteilung, die Zuschnitte der Grundstücke und letztlich auch auf die Preisgestaltung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Moser-Emmerich

Hubert Bröker

Fraktionssprecher:innen

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