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Windkraft hat Würde

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eine gute Nachricht: Der erste und schönste Satz unseres Grundgesetzes hat seine Gültigkeit – auch in einer Bundesrepublik mit Windkraft. Die schlechte Nachricht: Es gibt Gegner von Windkraftanlagen, die den bloßen Anblick solcher Anlagen gewissermaßen als Belege fortgesetzter Verletzungen der Menschenwürde ins Feld führen.

Das jüngst in der hiesigen Lokalzeitung veröffentlichte Interview mit der Sprecherin der Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen in Kentrup vermittelt jedenfalls den Eindruck, dass mit der garantierten Unversehrtheit des persönlichen Wohnzimmerblicks das Grundgesetz auf dem Spiel steht. Der freie Blick in eine persönlich als idyllisch empfundene, idealisierte Landschaft soll alleiniger Gradmesser für die Wirksamkeit der im Grundgesetz (GG) verankerten, universellen Menschenrechte sein? Dass die Sprecherin dabei ihr persönliches Empfinden zum allgemeingültigen Maßstab erklärt, ist sicherlich durch die Meinungsfreiheit im GG gedeckt. Das rhetorische Manöver ist aber denkbar ungeeignet einen aufgeklärten Dialog zu führen, es macht ihn sogar unmöglich.

Niemand muss Windkraftanlagen schön finden

Sicher. Niemand sollte verpflichtet sein, Windkraftanlagen schön zu finden oder sich an ihren Anblick nicht zu stören. Ihren Anblick gegebenenfalls dennoch zu akzeptieren hat in erster Linie etwas mit Reflexion zu tun. Die Einsicht in nachhaltige energiepolitische Notwendigkeiten ist in breiten Teilen der Bevölkerung genauso vorhanden wie eine gesunde Einstellung zum Solidarprinzip. Keiner hat die Menschen im Ruhrgebiet gefragt, ob sie in unmittelbarer Nachbarschaft zu Stahl- oder Kohlekraftwerken und Industriebetrieben leben wollten. „Sie hätten ja jederzeit wegziehen können!“ Das wäre die einfachste Antwort auf das Problem gewesen – und auch die ungerechteste.

Oft hätte schon die wirtschaftliche Lebenssituation diesen Weg versperrt. Die Menschen mussten leben, wo sie arbeiteten. Das stellt sich bei einigen Menschen, die heute auf dem Land leben, genau umgekehrt dar. Das genügen schon einige Blicke in die Exposès von Immobilienmaklern. Der ehemalige Kotten ist ein gut vermarktbarer Verkaufsartikel für finanzstarke Städter, die ihre im Wert enorm gestiegenen Stadtimmobilien versilbern möchten. Das ist ihr gutes Recht. Daraus allerdings das Recht der Unversehrtheit des erkauften Wohnzimmerblicks abzuleiten, ist grober Unfug. Wer bei leichter Veränderung der bestehenden Möblierung nicht mehr auf die so verhasste Windkraftanlage blicken muss, möge diese Option wählen dürfen.

Kein Verstoß gegen Grundrechte erkennbar

Wer einen solchen Ratschlag als zynisches Gebaren und „Verstoß gegen die Grundrechte“ diffamiert, erstellte Gutachten als „Machwerke“ markiert und die bestehenden Anlagen hinterm Strübberhoek als „Golgatha-Hügel“ bezeichnet, nimmt wohl auch in Kauf die Glaubwürdigkeit seiner Diskussionsfähigkeit für sein „(selbst)gerechtes Anliegen“ zu kreuzigen. Auch für die Glaubwürdigkeit gesundheitlicher und wirtschaftlicher Langzeitfolgen durch Windkraftanlagen hat die Sprecherin keinen Beleg geliefert. Möglicherweise hat sie auch ihre im Interview dargelegte grundsätzliche „Gutachter-Skepsis“ daran gehindert.

Es bedarf der Reflexion in klaren und transparenten Verfahren

Es steht für uns außer Frage, dass mögliche Folgen im Vorfeld der Errichtung von Windkraftanlagen in Abstimmung mit der betroffenen Bevölkerung abgewogen werden. Dies geschieht in klaren, transparenten und fairen Verfahren. Fest steht allerdings auch, dass Windkraftenergie gegenüber der Allgemeinheit verschwindend geringe Folgewirkungen für Umwelt und Klima hat, im Gegensatz zu den Energieträgern Kohle, Gas oder Atomkraft. Um diesen Ausgleich im gesamtgesellschaftlichen Dialog finden zu können, bedarf es eben der Bereitschaft zur Reflexion.

Trügerische Empfindungen

In aktuellen Debatten wird oft einem öffentlichen Streitgegenstand – ein persönliches Empfinden, zum Beispiel religiöser Art, oder ein persönliches Gefühl, etwa verletzter Intimität, gegenübergestellt. Aber das ist eine irreführende Gegenüberstellung. Sie reduziert Menschen lediglich auf deren Empfindung. Damit macht man sie zu Wesen, die zu keinem reflektierten Urteil fähig sind. Doch jeder und jede, egal, woher sie kommen und was sie glauben, können mehr als nur empfinden. Sie können auch ihre Empfindungen kritisch reflektieren, sie unter Umständen auch revidieren – denn Empfindungen sind bekanntlich das Trügerischste, um zu einem Urteil zu gelangen.

Wenn wir nicht darauf vertrauen dürfen, dass der andere ebenfalls ein erwachsener Mensch ist und als solcher, gelernt hat, seine Empfindlichkeiten und sonstigen Macken ein Stück weit hinter sich zu lassen, dann haben wir möglicherweise bald gar nichts mehr miteinander gemeinsam. Das sind die „Rezepte“ von Populisten und deren Machtinteressen. Dazu sollten wir es in so wichtigen Diskussionen, wie eben der Diskussion um die Zukunft der Windkraft im ländlichen Raum, nicht kommen lassen.

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