Landkarte mit Stellplätzen für Wohnmobile

Wieder Zeit verloren

Der Wunsch nach Freiheit ist unter Campern groß. Flexibel unterwegs sein und einfach dort übernachten, wo es am schönsten ist. Diese Vorstellung klingt verlockend, wird in der Realität aber schnell richtig kostspielig. Laut Angaben im „Bußgeldkatalog Wohnmobil“ kann wildes Campen mit einem Reisemobil eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Aufgrund der mangelnden Transparenz in der deutschen Gesetzgebung ist oft nur schwer nachzuvollziehen, ob und wo das Campen mit Wohnmobil abseits klassischer Campingplätze tatsächlich erlaubt ist.

Um auch in Laer für Wohnmobilisten mehr Klarheit zu schaffen, haben B90/Die Grünen Laer und Holthausen bereits im Januar einen Antrag an die übrigen Fraktionen geleitet. Der Antragstext ist per Mail vom 6. Januar 2021 um 21.29 Uhr allen Laerer Fraktionssprecher*innen zugegangen. Am 10. Februar 2021 ist er vom Sozialausschuss mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP leider abgelehnt worden. „Das ist Wohnmobilisten, die andere Stellen im Gemeindegebiet von Laer und nicht nur die unattraktiven Stellplätze am Münsterdamm gewissermaßen rechtssicher ansteuern wollen, nicht zu vermitteln“, erklärt hierzu Dr. Silke May-Landgrebe. Es wäre ein Leichtes gewesen, wenigstens am Rathaus oder am Alten Speicher entsprechende Stellplätze zuzulassen, wie es in der Sitzung von B90/Grünen angeregt worden ist. Doch die anderen Fraktionen waren nicht bereit, in dieser Sache Flagge für Laer zu zeigen, obwohl genug Zeit zur Verfügung stand, Details, unter anderem die Standorte, im Antrag anzupassen. Auf ein ernstgemeintes Willkommenssignal aus Laer werden Wohnmobil-Freunde noch sehr, sehr lange warten müssen. Eine unnötige Zeitverschwendung.

Wer sich dennoch mit dem Wohnmobil nach Laer verirrt, kann aber trotzdem parken. Grundsätzlich regelt das sogenannte Betretungsrecht die Nutzung fremder Flächen zu Erholungszwecken wie beispielsweise offenes Gelände oder Wälder durch die Allgemeinheit. Gemäß dem Betretungsrecht dürfen Bürger freie Landschaften zur Erholung nutzen. Beim Übernachten ist dahingehend aber schnell Schluss mit der Erlaubnis: Die rechtliche Grauzone beginnt bereits beim Übernachten mit Schlafsack und Isomatte. Während das teilweise geduldet wird, ist das Campen in der freien Natur mit Zelt oder gar Wohnmobil verboten. Das trifft auf Naturschutzgebiete gleichermaßen zu wie auf sonstige Wälder, Felder und Wiesen.

Für Wohnmobile gilt:

Wer sich nicht häuslich einrichtet (z. B. im Freien aufgestellte Campingmöbel) und die lokalen Parkvorschriften einhält, darf sein Wohnmobil an ordnungsgemäßen Stellen parken, um zu schlafen und so seine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.

Diese Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit stellt kein wildes Campen dar, sondern erlaubt das Parken seines Reisegefährts zum Übernachten.

Etwa zehn Stunden gelten als gestatteter Zeitraum.

https://stellplatz.info/blog/reisen-mit-wohnmobil-bußgelder-für-wildes-campen-und-überladen

Laer bleibt für Wohnmobilisten ein weißer Fleck auf der Landkarte

In Deutschland gibt es hunderte Anbieter, die Besitzern von Wohnmobilen das Übernachten auf ihrem Grundstück erlauben und sich über Besuch freuen. Eine attraktive Win-win-Situation, denn auch die Grundstücksbesitzer profitieren vom Zulauf. Nicht selten ist der Stellplatz auf Höfen und Co. sogar kostenlos. Laer ist leider für Wohnmobilisten ein weißer Fleck auf der Landkarte.

Zahlreiche Stellplätze in Nachbarorten sind bereits in Portalen wie „www.stellplatz.info“ zu finden. Für die Gemeinde Laer sind nicht einmal die drei Stellplätze am Münsterdamm ausgewiesen.

B90/Die Grünen Laer und Holthausen teilen die Einschätzung von Ulrike Kluck, die sich in einem Leserbrief öffentlich zum Thema und dem leidlichen Diskussionsverlauf in der Sitzung des Sozialausschusses vom 9. Februar 2021 geäußert hat. Es wurde wieder wertvolle Zeit verschenkt, obwohl die Angelegenheit recht einfach umzusetzen ist. Es genügt, Hinweisschilder aufzustellen, die GPS-Koordinaten zu erfassen und diese Daten an einschlägige Wohnmobilstellplatz-Portale zu übermitteln. So haben es schon viele Nachbarorte gemacht.

Leserbrief von Ulrike Kluck, veröffentlicht am 13. Februar 2021 in den Westfälischen Nachrichten

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